Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in
Österreich
Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen
Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.
Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO
enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge
entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an
anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren.
Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle
einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch
motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits
angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne
aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die
abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.
Für unsere Wing's manchmal etwas problematisch, aber wo
ein Wille (Goldwing) ist, ist auch ein Weg !
Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." -
sowohl inner- als auch außerorts.
Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich
geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut
ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.
Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.
Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht
überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.
(Quelle: ADAC)