Verlängerung der Garantiefrist um zwei Jahre für die Honda Gold Wing GL 1800A
Honda
in den USA hat sich in Zusammenhang mit der
"Produktoptimierungsaktion Kühlmittel-Temperaturverhalten GL 1800A"
entschieden ihren GL-1800-Kunden eine auf den Motor
und das Kühlsystem beschränkte
Verlängerung der Garantiefrist um zwei Jahre
zu gewähren.
Als besondere Kulanzleistung gilt dies auch für Halter einer von Honda an den Handel ausgelieferten Honda Gold Wing 1800A der Baujahre 2001 bis 2003.
Unter der Bedingung, daß die betreffende Honda Gold
Wing 1800A vorschriftsmäßig der von Honda im August 2003 (siehe
Musteranschreiben) angebotenen "Produktoptimierungsaktion" (so kann man es
auch nennen ...) unterzogen wurde, verlängert Honda die Garantiefrist (siehe
Ziffer 2 der im Kundendienstheft abgedruckten "Honda-Garantie" um zwei Jahre.
Diese Verlängerung gilt ab dem Datum, zu welchem die urspüngliche Garantie
abläuft oder bereit abgelaufen ist, und ist beschränkt
a) auf den Motor und das Kühsystem der Maschine unter Ausschluß von Getriebe, Antriebsstrang und Nebenaggregaten und im übrigen
b) auf solche während der verlängerten Garantiefrist auftretenden Defekte des Motors und des Kühlsystems, die durch eine vor Durchführung der Produktoptimierungsaktion unter ungünstigen Betriebsumständen eingetretenen Überhitzung verursacht worden sein könnten.
Wichtig für alle GL 1800A-Besitzer: Diese Produktoptimierungsaktion ist kostenlos bei eurem Honda-Vertragshändler, unabhängig vom Garantiestatus eures Fahrzeuges.
Die kostenlose Abwicklung dieser Aktion ist bis zum 19. Juni 2006 befristet.